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Sie sind Opfer einer Straftat geworden?
Durch das Opferschutzgesetz ist seit 01.09.2004 die Möglichkeit gegeben, das Opfer von Beginn der Vernehmungen bei der Polizei (§ 68 B 406 f StPO) bis in die Hauptverhandlung und zum Urteil (§ 395 1 f StPO) zu begleiten.
Lassen Sie sich beraten!
Wir vertreten Sie in der Nebenklage und sorgen für die Durchsetzung Ihrer zivilrechtlichen Schadensersatzansprüche! Dies ist schon im Strafprozeß möglich, wenn Sie es wünschen!
www.landesstiftung-opferschutz.de
www.weisser-ring.de
informativ (von unserer geschätzten Mitbewerberin und Kollegin RAin Heidi Riedinger):
http://www.rak-stuttgart.de/361.html