Rechtsanwalt Tobias Maximilian Voggel
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Sie sind Opfer einer Straftat geworden?

Durch das Opferschutzgesetz ist seit 01.09.2004 die Möglichkeit gegeben, das Opfer von Beginn der Vernehmungen bei der Polizei (§ 68 B 406 f StPO) bis in die Hauptverhandlung und zum Urteil (§ 395 1 f StPO) zu begleiten.

Lassen Sie sich beraten!

Wir vertreten Sie in der Nebenklage und sorgen für die Durchsetzung Ihrer zivilrechtlichen Schadensersatzansprüche! Dies ist schon im Strafprozeß möglich, wenn Sie es wünschen!

www.landesstiftung-opferschutz.de

www.weisser-ring.de

informativ (von unserer geschätzten Mitbewerberin und Kollegin  RAin Heidi Riedinger):

http://www.rak-stuttgart.de/361.html

 

Rechtsanwalt Tobias Maximilian Voggel | tobias.voggel@voggel.de