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 Als Beschuldigter oder Zeuge haben Sie das Recht auf anwaltlichen Beistand!
 Werden Sie zu einer Beschuldigtenvernehmung geladen: Schweigen Sie! Machen Sie keinerlei Angaben zur Sache!
 Konsultieren Sie einen Strafverteidiger sobald Sie von einem Ermittlungsverfahren gegen Sie Kenntnis erlangen!